Kategorie News

Krankmeldung via Telefon – Update 20.04.2020

Liebe Patientinnen und Patienten,

letzten Freitag wurde beschlossen, dass die Sonderregelung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldungen) nach telefonischer Konsultation auszustellen, am heutigen Tag (20.04.2020) außer Kraft gesetzt werden sollte.
Dies hat zu großen Verstimmungen beim medizinischen Personal und der Ärzteschaft geführt. Glücklicherweise wurde diesen Stimmen Gehör geschenkt und der Beschluss wurde rückgängig gemacht¹.
Damit dürfen nun – vorerst bis zum 04.05.2020 – Krankmeldungen bei passendem Symptombild wieder nach telefonischem Arztkontakt ausgestellt werden.

¹) https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/860/ (20.04.2020)

Krankmeldung via Telefon

Liebe Patientinnen und Patienten,

als Notmaßnahme wurde vor Kurzem die Möglichkeit eingeführt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldungen) nach telefonischer Konsultation auszustellen, also ohne dass der Patient hierfür die Praxis aufsuchen muss.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, dass diese Sonderregelung am 19.04.2020 endet¹.
Ab Montag, den 20.04.2020 dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch nach persönlichem Arztkontakt ausgestellt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

¹) https://www.g-ba.de/beschluesse/4255/ (17.04.2020)

Coronavirus / COVID-19 – Das weitere Vorgehen (16.03.2020)

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Aufgabe für die nächste Zeit lautet, die Neuinfektionen durch Ihre Mithilfe auf ein Minimum reduzieren.
Die deutschen Krankenhäuser werden bei einer rapiden Zunahme an COVID-19-Erkrankten nicht mehr in der Lage sein, jeden Patienten optimal zu versorgen. Die Erfahrung aus Italien hat gezeigt, dass dieses Szenario unbedingt vermieden werden muss, da es in letzter Konsequenz zu einer Vielzahl an Toten führen und gegebenenfalls noch weitaus drastischere Maßnahmen erfordern wird, als sie derzeit in Deutschland in Kraft getreten sind.
Je langsamer die Zunahme, desto besser kann unser Gesundheitssystem die Erkrankten behandeln und bereits Gesundete wieder entlassen, sodass neue Kapazitäten frei werden.  Wir werden das Virus vorerst nicht aufhalten können, jedoch kann jede(r) Einzelne dabei helfen, die Zunahme an Neuinfektionen zu bremsen.

Daher bitten wir Sie:

  • Wenn ein begründeter Verdacht auf eine COVID-19-Infektion vorliegt, dann suchen Sie auf keinen Fall selbsttätig einen Arzt oder ein Krankenhaus auf.
  • Verzichten Sie auf den Besuch von Veranstaltungen und meiden Sie Menschenansammlungen. Dies gilt beispielsweise auch für Vereinsaktivitäten.
  • Besuchen Sie Arztpraxen nur dann, wenn es unbedingt sein muss. Suchen Sie im Zweifel zuerst den telefonischen Kontakt.
  • Auch wenn es schwerfällt: Ziehen Sie bitte ernsthaft in Betracht, soziale Kontakte vorerst zu reduzieren, bis abzusehen ist, wie sich die Situation weiterentwickelt.

 

Nochmal: Es geht jetzt darum, die Zahl der Neuinfektionen soweit zu begrenzen, dass unser Gesundheitssystem die optimale Versorgung eines jeden Patienten – auch derer, die davon  nicht unmittelbar betroffen sind – gewährleisten kann.