Liebe Patientinnen und Patienten.

Die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten verpflichtend noch bis zum 07. April 2023.
Damit besteht für Besucher von Arztpraxen ab sofort keine Maskenpflicht mehr. Das freiwillige Tragen einer Maske zum Schutz der Mitmenschen bei Infektionsverdacht ist natürlich weiterhin möglich.
Wenn Sie den Wunsch haben, statt im Wartezimmer lieber im Freien zu warten, dann sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Praxisteam