Liebe Patientinnen und Patienten,

als Notmaßnahme wurde vor Kurzem die Möglichkeit eingeführt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldungen) nach telefonischer Konsultation auszustellen, also ohne dass der Patient hierfür die Praxis aufsuchen muss.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, dass diese Sonderregelung am 19.04.2020 endet¹.
Ab Montag, den 20.04.2020 dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch nach persönlichem Arztkontakt ausgestellt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

¹) https://www.g-ba.de/beschluesse/4255/ (17.04.2020)