Liebe Patientinnen und Patienten,

letzten Freitag wurde beschlossen, dass die Sonderregelung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldungen) nach telefonischer Konsultation auszustellen, am heutigen Tag (20.04.2020) außer Kraft gesetzt werden sollte.
Dies hat zu großen Verstimmungen beim medizinischen Personal und der Ärzteschaft geführt. Glücklicherweise wurde diesen Stimmen Gehör geschenkt und der Beschluss wurde rückgängig gemacht¹.
Damit dürfen nun – vorerst bis zum 04.05.2020 – Krankmeldungen bei passendem Symptombild wieder nach telefonischem Arztkontakt ausgestellt werden.

¹) https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/860/ (20.04.2020)