Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie, dass das Betreten von Arztpraxen gemäß des Beschlusses der Hessischen Landesregierung zurzeit nur mit Mund-Nasen-Schutz erfolgen darf¹.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
¹) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration – Maskenpflicht (04.05.2020)