Positiver Test auf das SARS-CoV-2-Virus
Auf dieser Seite geben wir Hilfestellung bei einem positiven Corona-Test.
Letzte Aktualisierung: 28.12.2022
1. Ich habe einen positiven Schnelltest. Wie geht es weiter?
Bei einem positiven Schnelltest können Sie dieses Testergebnis durch einen PCR-Test bestätigen lassen, müssen dies aber nicht tun. Entscheiden Sie sich für einen PCR-Test und sollten Sie einen positiven Schnelltest haben und keine Symptome aufweisen, dann können Sie schnell und unkompliziert im Lampertheimer PCR-Testzentrum in der Domgasse 16 im Erdgeschoss des Lampertheimer Parkhauses einen solchen Test durchführen lassen.
Im Falle von Begleitsymptome sollten Sie sich bei einem Arzt testen lassen.
2. Ich habe eine rote Warnung der Corona-Warn-App. Wie geht es weiter?
Bei einer roten Warnung in der Corona-Warn-App besteht kein Anspruch mehr auf einen PCR-Test. Sie sollten jedoch auf Zeichen Ihres Körpers achten und gegebenenfalls Schnelltests durchführen.
3. Ich habe einen positiven PCR-Test. Wie geht es weiter?
Einen positiven PCR-Test können Sie selbsttätig bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. In unserem Fall wäre dies das Gesundheitsamt des Kreis Bergstraße. Unabhängig davon wird jeder positive Befund automatisch an die zuständigen Ämter übermittelt. Eine Selbstmeldung ist jedoch generell sinnvoll. Auf der Internetseite des Kreis Bergstraße finden Sie ebenso alle Informationen zum Thema Quarantäne, Freitesten und Verhaltensempfehlungen.
> Themenseite Corona des Kreis Bergstraße <
4. Muss ich mich bei bestätigter SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne begeben?
Zurzeit gibt es keine Quarantänepflicht mehr. Zu den gesamten Rahmenbedingen besuchen Sie bitte die Seite des Kreis Bergstraße, die unter Punkt 3 verlinkt ist. Dort sind alle aktuellen Regelungen zusammengetragen.
5. Bekomme ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung)?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf nur erhalten, wer arbeitsunfähig erkrankt ist. Eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bedeutet nicht zwingend Arbeitsunfähigkeit – beispielsweise bei milden Krankheitsverläufen oder in fortgeschrittenem Infektionsstadium. Ob ein Arbeiten mit bestätigter Infektion in Frage kommt, sollte der Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitgeber evaluieren und ggf. Optionen wie Heimarbeit in Erwägung ziehen.
Ist der Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig, so besteht über diesen Zeitraum Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Einschätzung über die Arbeitsunfähigkeit und deren Umfang trifft der behandelnde Arzt.
COVID-19-Impfung / Corona-Impfung
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die COVID-19-Schutzimpfung (Corona-Impfung) in unserer Praxis. Bitte lesen Sie sich diese Seite sorgfältig durch. Jegliche Änderungen werden zuerst an dieser Stelle veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung: 09.11.2022
Liebe Patientinnen und Patienten,
Eine Auffrischimpfung kann nur erhalten, wessen letzte Impfung einer abgeschlossenen Impfserie mindestens drei Monate zurückliegt. Die Sonderregeln für Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® (Johnson & Johnson) geimpft wurden und für Personen, die eine Infektion durchlitten haben, entnehmen Sie bitte den Punkten 9. und 10.
Für eine zweite Auffrischimpfung, wie sie für bestimmte Personengruppen von der STIKO empfohlen wird, gilt eine Zeitabstand von mindestens 6 Monaten zur vorigen Auffrischimpfung.
1. Kann ich mich melden, wenn ich geimpft werden möchte?
Wenn Sie Patient von uns sind, noch ungeimpft sind oder eine Auffrischimpfung wünschen, bieten wir Ihnen gerne einen Impftermin an. Den Termin können Sie telefonisch, persönlich vor Ort oder online buchen, sofern freie Kapazitäten vorliegen. Wir führen laufend Anpassungen durch, daher kann es durchaus sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Impftermine zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zurzeit nur eigenen Patienten einen Impftermin anbieten können.
2. Welcher Impfstoff wird verimpft?
Wir verimpfen ausschließlich die Impfstoffe Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) und Spikevax® (Moderna). Diese Impfstoffe sind für alle Auffrischimpfungen geeignet – unabhängig davon, welcher Impfstoff vorher verabreicht wurde. Als einzige Einschränkung gilt, dass die STIKO Personen unter 30 Jahren ausschließlich Comirnaty® empfiehlt. Ab Oktober 2022 werden in unserer Praxis die neuesten an die Omikron-Varianten B.A4 und B.A5 angepassten Impfstoffe der Firmen BioNTech und Moderna eingesetzt.
3. Wann muss die erste Auffrischimpfung verabreicht werden?
Die STIKO empfiehlt seit dem 21.12.2021 die erste Auffrischimpfung bereits 3 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung.
Bitte beachten Sie die Sonderfälle unter den Punkten 9. und 10.
4. Was gilt als abgeschlossene Grundimmunisierung und wie erbringe ich einen Nachweis?
Eine abgeschlossene Grundimmunisierung ist ein vollständiges Impfschema, bestehend aus zwei Impfungen mit den Impfstoffen Comirnaty® (BioNTech/Pfizer), Vaxzevria® (AstraZeneca) oder Spikevax® (Moderna) oder einer Kombination aus Vaxzevria® und Comirnaty® bzw. Vaxzevria® und Spikevax®.
Eine Einzelimpfung mit dem Impfstoff Janssen® (Johnson & Johnson) gilt nun wieder als abgeschlossene Grundimmunisierung.
Ebenso gilt als vollständig geimpft, wer bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchlitten hat und danach zusätzlich eine Impfdosis eines der genannten Impfstoffe erhalten hat.
Den Nachweis über erbrachte Impfungen bzw. durchlittene Infektionen erbringen Sie mittels offiziell anerkannter Dokumente wie Impfpässe, Impfzertifikate, Genesenenzertfikate, Laborzertifikate etc.
5. Benötige ich einen Impftermin oder kann ich einfach so zur Impfung erscheinen?
Für COVID-19-Schutzimpfungen ist in unserer Praxis ein Impftermin zur Planung der Impfstoffmenge zwingend erforderlich. Das gleiche gilt für unsere Sonderimpftage.
6. Der nächste freie Termin liegt weit in der Zukunft. Was soll ich tun?
Wir tun momentan unser Bestes, um jeden mit einem möglichst passenden Impftermin zu versorgen. Seit Januar hat sich das Impfangebot deutlich erhöht und die Lage dementsprechend entspannt. Sollte ihr bestehender Impftermin zu weit in der Zukunft liegen, können Sie gerne für einen früheren Impftermin eine Anfrage stellen oder diesen Termin selbst online buchen.
7. Wo kann ich mein Kind impfen lassen?
In unser Praxis impfen wir regelmäßig Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 12–17 Jahren. Bei der Impfung von Kindern im Alter von 5–11 Jahren verweisen wir auf die behandelnde Kinderärztin beziehungsweise den behandelnden Kinderarzt.
8. Wann kann ich mich mit einem Totimpfstoff impfen lassen?
In unserer Praxis verimpfen wir schon seit vielen Monaten den Totimpfstoff Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) und seit einiger Zeit auch den Totimpfstoff Spikevax® (Moderna). Die beiden Impfstoffe wurden weltweit bislang insgesamt mehr als 3 Milliarden Mal verimpft und gehören zu den am besten erforschten Impfstoffen aller Zeiten. Ob in unserer Praxis jemals der Impfstoff Nuvaxovid® (Novavax) zum Einsatz kommen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist zurzeit nicht abzusehen. Sollte der Impfstoff Nuvaxovid® ein schlechteres Risikoprofil und/oder eine schlechtere Impfleistung als die beiden bewährten Totimpfstoffe haben, kann es durchaus sein, dass der Impfstoff gar nicht zum Einsatz kommen wird.
9. Ich wurde mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson geimpft, was muss ich beachten?
Gemäß aktueller Regeln gelten Sie nach einer Einmalgabe Janssen® (Johnson & Johnson) als grundimmunisiert und haben damit nach drei Monaten Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung. Nach der zweiten Impfung mit einem der weiterhin zugelassenen Impfstoffe gelten Sie damit als geboostert/aufgefrischt. Die STIKO empfiehlt für die Auffrischung einen der zugelassenen mRNA-Impfstoffe.
10. Ich war infiziert. Wann soll ich mich wieder impfen lassen?
Sollten Sie komplett ungeimpft sein und eine SARS-CoV-2-Infektion durchlitten haben, dann sollen Sie nach frühestens drei Monaten eine Impfung erhalten und gelten damit als vollständig grundimmunisiert.
Die Gesamtzahl der empfohlenen Impfungen wird von einer Infektion nicht beeinflusst und entpricht weiterhin der jeweiligen Empfehlung, abhängig von Alter und/oder Vorerkrankungen.
11. Wer sollte eine zweite Auffrischimpfung erhalten und in welchem Zeitabstand zur vorigen Impfung soll diese erfolgen?
Eine zweite Auffrischimpfung mit einem Zeitabstand von drei Monaten zur ersten Auffrischimpfung sollen alle Personen ab 60 Jahren erhalten sowie Personen unter 60 Jahren, die auf Grund von Vorerkrankungen ein gewisses Risikoprofil aufweisen. Hierzu ist gegebenfalls der behandelnde Arzt zu konsultieren.
Ebenso sollen alle Personen eine zweite Auffrischimpfung erhalten, die beruflich mit vulnerablen Gruppen Umgang haben. Beispielhaft wären hier medizinisches Personal oder Pflegepersonal zu nennen. Für diese Personengruppen wird ein Zeitabstand von sechs Monaten zur ersten Auffrischimpfung empfohlen.
Testen auf SARS-CoV-2-Infektion
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Testmöglichkeiten auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in unserer Praxis. Sollten Sie einen Testtermin haben, dann beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen.
Letzte Aktualisierung: 09.11.2022
Wir führen ausschließlich PCR-Tests durch und keine Antigen-Schnelltests. Wegen begrenzter Kapazitäten erbringen wir die Testleistung nur bei eigenen Patienten und nur im Falle symptomatischer Patienten, bei Kontaktpersonen oder für Personen, die vor der Aufnahme in eine medizinische Einrichtung stehen. PCR-Tests als Wunschleistung bieten wir zurzeit nicht an. Für Anliegen dieser Art bitten wir Sie, kommerzielle Anbieter in der Region aufzusuchen.
Bei uns erfolgt die Abstrichnahme täglich gegen 9:45 Uhr auf unserem Parkplatz und nur nach erfolgter Voranmeldung (Termin).
Wir bitten Sie, Folgendes zu beachten:
- Mindestens 15 Minuten vor Abstrichnahme nichts essen, nicht trinken und nicht die Zähne putzen.
- Bitte bleiben Sie im Auto sitzen und haben Sie Geduld. Jeder eingeplante Test wird durchgeführt.
- Sie erhalten beim Test von uns Unterlagen, die es Ihnen ermöglichen, das Testergebnis selbst online abzufragen. Das Testergebnis ist im Regelfall bereits am Abend abrufbar, spätestens jedoch gegen Mittag des Folgetages.
In der nächsten Zeit werden regelmäßig jeweils mittwochs Impfnachmittage zwischen 15 und 18 Uhr stattfinden. Es ist mit Einschränkungen im regulären Praxisbetrieb zu rechnen.