Grippeschutzimpfung Saison 2025/2026

Liebe Patientinnen und Patienten,

Ab dem 20. Oktober beginnen wir mit der diesjährigen Grippeschutzimpfung.

Die ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen (Auszug):

  • Personen ≥ 60 Jahre
  • Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • alle Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B. einer chronischen Erkrankung
  • Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
  • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen

Wenn Sie geimpft werden möchten, können Sie gerne Montag bis Freitag jeweils von 10–12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15–18 Uhr ohne Anmeldung in unsere Praxis kommen. Wir halten stets eine ausreichende Menge Impfstoff bereit.
Ebenso ist es möglich, parallel zur Grippeimpfung eine COVID-Schutzimpfung zu erhalten. Hierfür bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren (persönlich, telefonisch oder via Onlinebuchung).

Weitere Informationen und Quellen des Robert-Koch-Instituts (Oktober 2025):
Häufig gestellte Fragen zur Grippeschutzimpfung
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Fachinformationen zu den Grippeimpfstoffen
Epidemiologisches Bulletin 4/2025

 


 

COVID-Schutzimpfung Saison 2025/2026

Liebe Patientinnen und Patienten,

zur Prävention in der kommenden Herbst-/Wintersaison besteht weiterhin eine COVID-19-Impfempfehlung für verschiedene Personengruppen (siehe unten).
Daher werden wir ab Ende September 2025 regelmäßig COVID-19-Schutzimpfungen in unserer Praxis anbieten.
Die freien Impftermine können Sie über die Online-Terminvergabe einsehen und buchen. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, einen Impftermin persönlich in unserer Praxis oder via Telefon zu vereinbaren. Sollten online keine COVID-Impftermine verfügbar sein, dann sind diese vollständig ausgebucht beziehungsweise noch keine neuen Kontingente eröffnet. In diesem Fall bitten wir Sie, es erneut zu einem späteren Zeitpunkt zu versuchen. Wir geben in regelmäßigen Zeitabständen neue Kapazitäten frei.

Verimpft wird in unserer Praxis der Impfstoff Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) in der an angepassten Variante L.P.8.1.

Wenn Sie es wünschen, kann parallel zur COVID-19-Impfung ebenso die jährliche Grippeimpfung verabreicht werden (Die Grippeimpfsaison startet in unserer Praxis ab Mitte Oktober).

Impfempfehlung:

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus drei Antigenkontakten, also drei Impfungen und/oder Infektionen. Einer der Antigenkontakte soll in Form einer Impfung erfolgen.

Die COVID-Impfempfehlung deckt sich in weiten Teilen mit der Empfehlung für die Grippeimpfung. Hier sind die betroffenen Personengruppen nahezu identisch und auch hier empfiehlt die STIKO die jährliche Impfung jeweils im Herbst.
Eine gleichzeitige Grippeimpfung ist ebenfalls möglich.

Die ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland (STIKO) empfiehlt die COVID-Auffrischimpfung für folgende Personengruppen (Auszug):

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen (Beispielsweise Diabetes, chron. Erkrankungen der Atemwegsorgane, chronische Erkrankungen von Herz/Leber/Niere uvm., Bewohner von Pflegeeinrichtungen)
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können

 

Ihr Praxisteam


Weitere Informationen und Quellen des Robert-Koch-Instituts (15.09.2025):
Häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Impfung
Gesamtübersicht zum Thema COVID-19
Epidemiologisches Bulletin 4/2024


Elektronische Ersatzbescheinigung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

In diesem Monat ist die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) gestartet. Hiermit können gesetzlich Versicherte Ihren Versicherungsnachweis komplett digital an unsere Praxis senden und wir als Praxis können die Daten so verarbeiten, als würden Sie die Versichertenkarte (eGK – elektronische Gesundheitskarte) bei uns in der Praxis einlesen.
Dies hat viele Vorteile, zum Beispiel dann, wenn Sie ein E-Rezept bestellt haben, aber uns Ihre Versichertendaten noch nicht vorliegen.

Aktuell funktioniert das Verfahren so, indem Sie mittels Ihrer Krankenkassen-App einen Matrixcode unserer Praxis scannen. Hinter diesem Code verbirgt sich eine elektronische Adresse unserer Praxis und Ihre Krankenversicherung sendet die Versicherungsbestätigung digital an uns.
Auf unserer Website befindet sich unter Service → Elektronische Ersatzbescheinigung der Matrixcode: https://www.praxis-seelinger.com/service#elektronische_Ersatzbescheinigung

Hinweis: Das Verfahren wird aktuell nur von der TK unterstützt, in den nächsten Wochen sollten aber auch weitere gesetzlichen Krankenversicherungen nachziehen.

Weitere Quellen und Informationen: https://www.praxis-check-in.de/

 

Ihr Praxisteam